Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wird 70 – Jubiläumscountdown der 30 Artikel

in 30 Tagen wird die Erklärung der Menschenrechte 70 Jahre alt. Und weil diese Menschenrechte 30 Artikel umfassen, wollen wir euch – quasi wie als Countdown – jeden Tag einen Artikel vorstellen. Schließlich hat es zahllose Kriege und damit viel Leid gekostet, diese Werte zu formulieren und allgemein gültig zu machen.

Anspruch auf ein faires Gerichtsverfahren (Art. 10) „Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.“

Was ist ein faires Verfahren und ein gerechtes Urteil? Und was passiert nach der Urteilsverkündung? Wie kompliziert das ist, zeigt sich gerade beim Verfahren Selahattin Demirtaş ./. die Türkei beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Die Vorgeschichte:  Die Halkların Demokratik Partisi (HDP = Demokratische Partei der Völker) ist ein Zusammenschluss von prokurdischen und sozialistischen Parteien und von Aktivsten aus Umwelt- und Gewerkschaftsbewegungen und Leuten vom Gezi-Park. Von der türkischen Regierungsseite wird sich als Vorfeldorganisation der PKK beurteilt, was aber seitens der HDP vehement bestritten wird.

2014 tritt Selahattin Demirtaş als Co-Vorsitzender bei der Präsidentenwahl gegen den amtierenden Staatspräsidenten und AKP-Vorsitzenden Recep Tayyip Erdoğan an und erreicht 9,77%. In der folgenden Parlamentswahl, bei der eine Zehn-Prozent-Klausel gilt, erreicht die HDP sensationelle 13,1 %. Wichtiger noch: die AKP verliert ihre absolute Mehrheit und kann nicht ein autoritäres Präsidialsystem einführen. Neuwahlen verschaffen zwar der AKP wieder eine absolute Mehrheit, aber die HDP stört. Nun ordnete Erdoğan ein Ermittlungsverfahren gegen Demirtaş und weitere Abgeordnete der HDP an und lies die Immunität aufheben.  Die Absicht war offensichtlich. Inzwischen ist die präsidiale Demokratie etabliert. Seit November 2016 sitzt Demirtaş in Untersuchungshaft in einem Hochsicherheitsgefängnis. Der Vorwurf: „Terrorpropaganda und Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation (PKK)“.

Nun also der Urteilsspruch aus Straßbourg: Die Richter sahen – so fasst es die ZEIT zusammen – einen „unrechtmäßigen Eingriff in die freie Meinungsäußerung des Volkes“. Die Rechte des Oppositionspolitikers, gewählt zu werden und sein Parlamentsmandat auszuüben, seien beschränkt worden. Die Inhaftierung des 45-Jährigen über die diesjährigen Präsidentschaftswahlen und das umstrittene Referendum für den Übergang von einem parlamentarischen in ein Präsidialsystem hinaus diene dem Ziel, „den Pluralismus zu ersticken und die Freiheit der politischen Debatte zu begrenzen.“

Nun sollte man meinen, mit dem Urteilsspruch des Europäischen Menschengerichtshofes sei die Angelegenheit entschieden. Mitnichten, denn der türkische Staatspräsident Erdoğan erklärte sofort: „Die Urteile des EGMR sind nicht bindend für uns. Wir machen einen Gegenzug und beenden die Sache.“ Die Befürchtung: Die politisch gelenkte Justiz verurteilt Demirtaş und konterkariert damit die Verurteilung des Gerichtshofes, die sich nur auf die Untersuchungshaft bezieht.

Schutz vor Verhaftung und Ausweisung (Art. 9): “Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.”

„Willkürlich“ gehört nicht zu meinem normalen Wortschatz und Sprachgebrauch. Der Duden bietet gleich zwei Erklärungen: Einmal nach Belieben und Gutdünken, unsystematisch, wahllos, zufällig. Dann aber auch: Absichtlich, auf eigene Faust und/oder Verantwortung, aus eigener Kraft, bewusst, eigenmächtig, eigenständig, gewollt, intentional, nach eigenem Ermessen, selbstständig, vorsätzlich.

Wenn ich jetzt an Nelson Mandela denke, den das Apartheitsregime in Südafrika 27 Jahre eingekerkert hat, dann ist das eine völlig bewusste Entscheidung der Machthaber gewesen, den Freiheitskämpfer aller Rechte zu berauben. In seiner Autobiographie beschreibt Mandela seine willkürlichen Haftbedingungen, die sowohl bewusst die ANC-Aktivisten demütigten, die aber auch völlig nach dem Belieben der Wärter ausfielen. Haltung bewahren, sich der eigenen Traditionen bewusst sein, dass setzte Madiba dagegen. „Free Mandela!“ echote es aus der gesamten Welt rundum des Weiß-schwarz-Rassistenregimes. Und so kam es dann zur Gründung der Rainbow Nation.

Anspruch auf Rechtsschutz – (Art. 8) “Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.”

Liest sich im ersten Moment kompliziert, verhält sich aber ganz einfach: Wenn die Grundrechte verletzt werden, hat jede und jeder Anspruch eine faire Verhandlung durch ein unparteiisches Gericht. Das gilt sowohl, wenn sich jemand ungerecht behandelt fühlt, sprich in ihren/seinen Grundrechten beschnitten sieht, als auch wenn jemand ein Gerichtsurteil überprüfen lassen will und Berufung einlegt.

Okay: Gegen die grundrechtswidrige Verschärfung der Polizeigesetze hierzulande, etwa gegen die kaugummi-hafte Auslegungen einer „drohenden Gefahr“ können und müssen wir auf die Straße demonstrieren, zeigen die Anhörungen in den Landtagen oder Klagen bei den Verfassungsgerichten Wirkung.

Aber so einfach ist es dann noch nicht, blicken wir ins heutige Ungarn oder Polen. Da haben Parlament und Regierung die Verfassung geändert, Grundrechte und Freiheiten nach ihren Gutdünken außer Kraft gesetzt.

Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 7) – Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Hier spiegeln sich erschreckende historische Erfahrungen.

Kurz vor der Verabschiedung der Menschenrechtserklärung waren die Nürnberger Prozesse gegen die NS-Hauptkriegsverbrecher zu Ende gegangen. Unter ihre „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ fiel vor allem die Verfolgung und Vernichtung der Juden. Deren Diskriminierung begann damit, dass das NS-Regime den Bürgerinnen und Bürger systematisch die Rechte entzogen wurden, begleitet von einer fürchterlichen Hetze.

Fake-News würde wir heutzutage sagen. Dass heute noch Minderheiten diskriminiert werden und ausgegrenzt werden, ist leider immer noch Fakt. Denken wir an den Streit über die korrekte Feststellung „Der Islam gehört zu Deutschland.“

 

Artikel 6 – Anerkennung als Rechtsperson – “Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.”

“Du hast zwar Recht – Aber ich finde meine Meinung besser“. Logisch kommt man mit der Sponti-Wahrheit ziemlich gut durchs Leben, aber bisweilen möchte man ja auch so richtig Recht bekommen.

Egal, ob auf dem Fußballplatz in der vorletzten Minute oder beim Asylverfahren vor Gericht. Jede und jeder muss ihre und seine Rechte einklagen können. Ob man dann Recht bekommt oder behält, steht auf einem anderen Blatt.

Artikel 5 – Verbot der Folter – “Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.”

Folter ist für mich bereits dann eine grausame Behandlung oder Bestrafung, wenn sie beabsichtigt, Menschen zu demütigen und zu zerstören. Sie ist in jedweder Form verboten. Nicht nur die Erpressung von Informationen oder Geständnissen ist Ziel von Folter. Oft sollten Menschen psychisch zerstört werden. Dazu gehören insbesondere auch Akte sexueller Gewalt sowie Scheinhinrichtungen oder Waterboarding. Ein US-Präsident, der Folter für ein legitimes Mittel erklärt, ist ein totales No-Go.

Artikel 4  – Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels – “Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.”

Da mag man spontan an orientalische Sklavenmärkte denken oder die menschenverachtenden Szenen, die sich noch in der Mitte des 19. Jahrhunderts im Süden der USA abgespielt haben.  Aber die Realität sieht anders aus. Und wir halten die Ergebnisse moderner Sklaverei in unseren Händen: Smartphones, T-Shirts, Morgenkaffee: 40 Millionen Menschen müssen weltweit gegen ihren Willen ackern. Armut führt zu Sklaverei. Und zu Prostitution:  80 Prozent der Frauen in Deutschland kommen aus dem Ausland und von denen ist ein großer Teil nicht freiwillig hier. Für mich ist Zwangsprostitution nichts anderes als moderner Sklavenhandel, menschenverachtend und kriminell.

 

Artikel 3 – Recht auf Leben und Freiheit – “Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.”

Das ist das Mindeste, was wir grade geflüchteten Menschen garantieren müssen. Gleichzeitig wissen wir, dass Hetzjagden wie in Cottbus sehr schnell das Leben des Verfolgten kosten kann, das hat es immer wieder gegeben. Wie viel Freiheit und wie viel Sicherheit können wir ihnen gewährleisten? Es um die viel zitierte Innere Sicherheit. Von der weiß ich, dass es sehr gut um sie bestellt ist und beispielsweise allerorts die Kriminalitätsrate sinkt. Dass manche mit einer “gefühlten Sicherheit” argumentieren, kann ich nicht nachvollziehen. Der Spruch „man kann sich nicht mehr auf die Straße trauen“ ist für mich jedenfalls Quatsch.

Artikel 2 Verbot der Diskriminierung – “Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.“

In diesem Artikel zwei reibe ich mich an dem Begriff „Rasse“ – übrigens genauso wie amnesty international. Ich erinnere mich noch gut an das Konzert gegen Rechts am 26. Oktober auf dem Paderborner Marktplatz. Dort erzählte die Poetry-Slamerin Nadine Durbberke, was sie als Halbpakistanerin für Diskriminierung erlebt. Jemand hatte ihr ihren (definitiv nicht vorhandenen) Akzent vorgehalten. Manche Menschen wollten ihren Rassismus nicht nur sehen, sie wollten ihn auch hören, meinte sie damals.

Artikel 1 – Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit – “Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.”

Alle Menschen. Das ist genau der Punkt. Alle. Nicht alle Deutschen. Oder alle Weißen. Ganz einfach alle Menschen sind gleich. Ein guter erster Artikel, finde ich.